Kfz –Sachverständiger / Gutachter
Als Kfz Sachverständiger und Gutachter für den Raum Dortmund bin ich Ihr kompetenter Partner bei:
- • Haftpflicht- und Kaskogutachten
- • Reparaturkostenkalkulation
- • Reparaturbestätigung
- • Rechnungsprüfung
- • Fahrzeugbewertung
- • Wertgutachten
- • Technische Beratung
- • AVILOO-Batterietest (E-Fahrzeuge)
- • Altfahrzeug-Zertifikate
Eine fundierte Begutachtung erfordert präzise Daten, aktuelle Marktinformationen und zuverlässige Bewertungssysteme. Für die Ermittlung von Fahrzeugwerten, Reparaturkosten sowie Markt- und Restwerten nutze ich etablierte Systeme und anerkannte Branchenlösungen.
Hierzu zählen unter anderem:
• DAT für Schadenskalkulationen
• DAT für Fahrzeugbewertungen
• Classic Analytics für Oldtimerbewertungen
• Classic Data Value Report für Oldtimerbewertungen
• AVILOO Batterietests für Elektrofahrzeuge
• AFZ-Zert für Altfahrzeug-Zertifikate
• CARTV für Markt- und Restwertermittlungen
• car.casion für Restwertermittlungen
Durch den Einsatz dieser Systeme erhalten Sie eine objektive, nachvollziehbare und marktgerechte Bewertung Ihres Fahrzeugs sowie eine verlässliche Grundlage für Gutachten und Fahrzeugbewertungen.
Sie sehen schon: Nicht nur im Falle eines Unfalls lohnt es sich, einen Kfz – Sachverständigen hinzuzuziehen. Auch für allgemeine Fahrzeugbewertungen lohnt sich meine neutrale Expertise.
Gerne berate ich Sie als Kfz – Sachverständigen ganz individuell. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu mir auf.

Wann benötigen Sie einen Kfz-Gutachter?
Ein Kfz-Gutachter wird immer dann benötigt, wenn der Zustand, der Wert oder ein Schaden an einem Fahrzeug objektiv und neutral beurteilt werden soll. Besonders nach einem Verkehrsunfall sorgt ein unabhängiges Gutachten für Klarheit über den Schadenumfang, die Reparaturkosten und weitere relevante Fahrzeugwerte.
Auch bei Fahrzeugbewertungen, dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs, der Bewertung von Oldtimern und Youngtimern sowie bei technischen Fragestellungen kann die Expertise eines Kfz-Sachverständigen eine wertvolle Entscheidungsgrundlage bieten.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Was sind die Rechte des Geschädigten?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens zu beauftragen. Das Gutachten dient der Feststellung des Schadenumfangs sowie der Ermittlung der Reparaturkosten und weiterer relevanter Fahrzeugwerte.
Die Kosten für ein erforderliches Schadengutachten werden bei eindeutiger Haftung in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Gerne informiere ich Sie über den Ablauf der Begutachtung und stehe Ihnen bei Fragen rund um die Schadenfeststellung zur Verfügung.
Haftpflichtfall oder Kaskoschaden?
Ob Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden – die Voraussetzungen und Leistungen der Versicherungen unterscheiden sich je nach Schadenfall. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtfall) dient das Gutachten als Grundlage zur Feststellung des Schadenumfangs sowie der erforderlichen Reparaturkosten. Die Regulierung erfolgt in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Bei einem Kaskoschaden, beispielsweise durch einen selbst verursachten Unfall, Diebstahl, Sturm-, Hagel- oder Wildschäden, richtet sich die Schadenregulierung nach den Bedingungen Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung (AKB). Je nach Versicherungsvertrag kann der Versicherer die Art der Schadenfeststellung vorgeben oder einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Die Übernahme von Gutachterkosten ist daher von den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängig. Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeiten der Schadenbegutachtung in Ihrem individuellen Fall.
