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Dietmar Böse
Kfz –Sachverständiger

 

Adresse Dortmund:
Ostkirchstr. 117
44269 Dortmund

 

Adresse Köln:
Hohenzollernring 57
50672 Köln

Kfz –Sachverständiger / Gutachter

Als Kfz Sachverständiger und Gutachter für den Raum Dortmund bin ich Ihr kompetenter Partner bei:

  • Haftpflicht- und Kaskogutachten
  • Kostenvoranschlag
  • Reparaturbestätigung
  • Rechnungsprüfung
  • Fuhrparkunternehmen
  • Autovermietungen
  • Fahrzeugbewertung für Gebrauchtwagen und Oldtimer

 

Sie sehen schon: Nicht nur im Falle eines Unfalls lohnt es sich, einen Kfz – Sachverständigen hinzuzuziehen. Auch für allgemeine Fahrzeugbewertungen, etwa wenn ein Gebrauchtwagen verkauft bzw. gekauft werden soll, lohnt sich meine neutrale Expertise.

 

Gerne berate ich Sie als Kfz – Sachverständigen ganz individuell. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zu mir auf.

Kfz Gutachter Dortmund

Wann benötigen Sie einen Kfz-Gutachter?

Sie benötigen einen Kfz-Gutachter immer dann, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind. Selbst wenn die Versicherung des Verursachers einen Gutachter stellen möchte, hat sich oft gezeigt, dass die Gutachten nicht immer objektiv ausgefallen sind. Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhägigen Kfz-Gutachter zu beauftragen, zur genauen Schadensermittlung.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten für ein Gutachten ergeben sich aus der Schadensumme und der erbrachten Leistung. Dazu zählt die Erstellung des Gutachtens, das Honorar des Gutachters, sowie weitere Nebenleistungen wie Fahrtkosten, Büropauschale oder evtl. anfallende Fremdleistungen.

Was sind die Rechte des Geschädigten?

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen eigenen freien Kfz-Gutachter mit der Feststellung der Schadenshöhe zu beauftragen. In der Regel kommt die Versicherung des Unvallverursachers für die anfallenden Kosten auf. Die Kosten für ein Gutachten, Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag, müssen vom Unfallverursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Haftpflichtfall oder Kaskoschaden?

Im Haftpflichtfall, welcher ein Fremdverschulden voraussetzt, erhalten Sie zur Reparatur vom Verursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung, bis zu maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert erstattet, um den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs wiederherzustellen.

Beim Kaskoschaden, näher im Teilkasko- und Vollkaskobereich, erhalten Sie als Versicherungsnehmer den am Fahrzeug entstandenen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Abweichungen ergeben sich dann, wenn Sachverständige zu einem Kfz-Gutachten beauftragt werden müssen.